Grundstückskaufverträge scheinen oftmals nach einem einfachen festgelegten Grundschema abzulaufen. Dennoch können in der Praxis im Vorfeld vielschichtige Probleme und Fragen auftreten, die es bis zum Vorliegen unterschriftsreifer Vertragsfassungen gründlich zu klären und zu regeln gilt.
Einige wenige Beispiele: Langjährig bestehende „alte“ Vorkaufsrechte, Fragen des Denkmalschutzes und mögliche Altlastenproblematiken, Legitimation der Parteien, insbesondere bei mehreren Beteiligten, wie zum Beispiel beim Bestehen einer Erbengemeinschaft.
Zudem können besondere Gegebenheiten im Einzelfall vielfach individuell angepasste und ausgestaltete Regelungen, beispielsweise zu Fragen der Mängelhaftung oder einer Sicherstellung der Kaufpreiszahlung bzw. sonstiger Gegenleistungen, erforderlich machen.
Thomas Braun hat im Zuge zahlreicher Mandatierungen auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eine Vielzahl von Grundstückskäufen und Verkaufsvorgängen mit den unterschiedlichsten, teils sehr schwierigen und umfangreichen Ausgangssituationen, wie zum Beispiel auch bei der Verwertung und Veräußerung großer Liegenschaften aus dem vormals kirchlichen Bereich, beratend begleitet und mitgestaltet.
Somit verfügt er zwischenzeitlich über einen überaus großen Erfahrungsschatz, auf den er zum Nutzen seiner Mandanten zurückgreifen kann.